Schritt für Schritt zum Verarbeitungsverzeichnis gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Dozent: Dr. jur. Anette Oberhauser

In jeder Praxis muss gem. DSGVO ein Daten-Verarbeitungsverzeichnis geführt werden, dass der Behörde auf Anforderung vorgelegt werden muss. Wir helfen Ihnen dabei, dieses zu erstellen.

Teil 3 der Fortbildungsreihe zur DSGVO
Teil 2: Die Einwilligungserklärung 
Teil 1: Grundlagen

Wir vermitteln in dieser Fortbildung, wie so ein Verzeichnis aussehen muss und was genau in dieses Verzeichnis gehört, um den Ansprüchen der Behörde zu entsprechen. 

Teilnehmerfeedback auf die Frage "was hat Ihnen gefallen" 
Alles! Die Form des Webinars hat mir sehr gut gefallen und war sehr unterhaltsam und informativ
viele positive Aha-Erlebnisse , herzlichen Dank
Vielen Dank für Ihre Unterstützung in diesem unsäglichen Thema
durch den Dialog war die Kost etwas freundlicher
super, diese Form. Hat mir sehr gut gefallen, viel gelernt
die Form fand ich richtig klasse!
diese Art des Webinars hat mir das Thema sehr klar gemacht



 
 



Grundlegende Fragen zur DSGVO werden in der aufgezeichneten Veranstaltung (www.isg-akademie.de/Mediathek-584.html) geklärt. 

Allgemeiner Hinweis zum Verabreitungsverzeichnis:
Die DSGVO weitet die Nachweispflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber den bisherigen Anforderungen nach deutschem Recht deutlich aus. Nach Erwägungsgrund 82 der DSGVO soll der Verantwortliche „zum Nachweis der Einhaltung dieser Verordnung“ ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen. 
Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß DSGVO muss erheblich umfangreicher ausfallen, als das bisherige Verfahrensverzeichnis, wenn es als Grundlage dienen soll, um den Nachweispflichten der DSGVO nachzukommen. Das Verzeichnis kann durch die zuständige Aufsichtsbehörde jederzeit angefordert werden und es drohen empfindliche Bußgelder, falls das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nicht oder unvollständig vorliegt.
Buchungsgebühr
Premium : 9,90 €
Basis-Plus : 29,90 €
Basis : 29,90 €

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