Frau Dr. Oberhauser wird in dieser Fortbildung aufzeigen, wie man auch in kleinen Praxen mit einfachen Mitteln Hygienepläne einhalten kann und wird auf aktuelle Entwicklungen in Medizinproduktebereich eingehen. Da z.B. auch eine Akupunkturnadel ein Medizinprodukt ist, sollte man zumindest Grundzüge dafür kennen
In dieser Fortbildung geht es nicht nur unbedingt um das Infektionsschutzgesetz, denn schließlich soll der Vortrag nicht zum Berufskundeunterricht ausarten, den man auf der Heilpraktikerschule kennt, allerdings schadet es nie, die hier gewonnenen Erkenntnisse immer wieder mal aufzufrischen.
Es hat ja zwar im Krankenhausbereich einige Hygieneskandale gegeben, und die Rechtsprechung Hygienethemen wie das Benutzen kontaminierter Handschuhe usw. durchaus aufgegriffen.
Nun ist es zwar in der Naturheilkunde so, dass die dortígen Therapieformen nur wenige Hygiene erfordern, wenn man nicht invasiv arbeitet, dennoch kann man sich durchaus mit einer Tipp-Topp-Hygiene von anderen Behandlern abgrenzen. Immerhin fürchten Umfragen zufolge 33 % aller Befragten in der Bevölkerung die Infektion mit einem Keim im Rahmen mit einer Behandlung, die Angst vor dem Eingriff selbst ist bei Operationen da weit abgeschlagen.
Frau Dr. Oberhauser möchte mit dem Vortrag auch aufzeigen, wie man auch in kleinen Praxen mit einfachen Mitteln Hygienepläne einhalten kann und möchte auch auf aktuelle Entwicklungen in Medizinproduktebereich eingehen. Da auch eine Akupunkturnadel ein Medizinprodukt ist, sollte man zumindest Grundzüge dafür kennen. Da es beim Heilpraktiker den typischen Behandlungsfehler als solches kaum gibt, ist es durchaus zu befürchten, dass unzufriedene Patienten auf den Hygienefehler als Haftungsgrund ausweichen werden. Zumal die Bevölkerung immer mehr dafür sensibilisiert wird.
Frau Dr. Oberhauser ist renomierte Fachanwältin für Medizinrecht, die sich mit Ihrer Kanzlei auf die Vertretung und Beratung naturheilkundlich arbeitender Therapeuten spezialisiert hat.