Sie möchten sicher gehen, dass Ihre Werbung nicht zum Boumerang wird? Sie sind gut mit dem was Sie tun, Sie möchten Ihre Zielgruppe bzw Ihre Wunschpatienten ansprechen, befürchten nur, dass diese Werbung sie in "Teufels Küche" bringt Dann nehmen Sie unbedingt an dieser Fortbildung mit 2! Expertinnen teil.
Sie sind gut mit dem was Sie tun, Sie möchten Ihren Wunschpatienten wirklich helfen und schon auf der Webseite oder in Ihrem Flyer zeigen, wie Sie helfen können. Besonders bei schweren Erkrankungen wollen die Patienten schon im Vorfeld wissen, ob und wie Sie helfen können.
Was Sie bestimmt nicht wollen, dass diese Werbung sie in "Teufels Küche" bringt. Dann nehmen Sie unbedingt an dieser Fortbildung mit 2!!! Expertinnen teil.
Diese Fortbildung zeigt Ihnen auf, wie Sie Möglichkeiten Ihres Praxismarketings nutzen können, um Patienten zu gewinnen, ohne mit dem Recht in Konflikt zu geraten!
Ein Arzt oder HP, der erfolgreich Patienten behandelt oder begleitet, darf nicht damit werben!? Das Heilmittelwerbegesetz verbietet die Werbung für z.B. „nach dem Infektionsschutzgesetz … meldepflichtige Krankheiten, … bösartige Neubildungen (Krebs), … Suchtkrankheiten…“. Ein Paradox! Denn der Patient sucht besonders bei schweren Erkrankungen einen Experten für seinen Fall!
Ein unlösbarerer Konflikt?
Die Fortbildung zeigt Instrumente des Praxismarketings auf und erklärt, wie Sie diese rechtssicher einsetzen.
Mit dem eingespielten Dozententeam Oberhauser/Schmietainski haben wir zwei ausgesprochene Experten auf dem Gebiet des Praxismarketings und des Medizinrechts gewinnen können!
Teilnehmer vorhergehender Termine antworteten auf die Frage, was ihnen gefallen hat, mit Anmerkungen wie: "Das Hand in Hand der beiden Dozentinnen“, „Die fachliche Kompetenz", "Die ausführlichen Beispiele und die individuellen Ausführungen", "Die gute Veranschaulichung", "Die Praxisnähe" oder "1,5 Std wertvolle Informationen!