Diese Fortbildung zeigt Stolpersteine bei den AGB und wie man mit einfachen Mitteln seine AGB in den Praxisalltag integrieren kann um im Streitfall auf der rechtssicheren Seite zu sein. Rechtssicherheit für die Praxis ist Wissen das Gold wert ist! Und wir alle wissen, das eine gute Prävention besser und günstiger ist, als jede Therapie.
Im Vertragswesen der naturheilkundlichen Praxis gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, einen Behandlungsvertrag zu gestalten um nicht nur die Behandlung selbst zu organisieren, sondern auch das ganze drum herum. Behandlungsverträge dienen daher auch dazu, Zahlungsmodalitäten, Terminabsagen und anderes zu klären. Schnell werden Behandlungsverträge, wenn jede Neuanfrage mit einem gleich lautenden Behandlungsvertrag abgewickelt wird, wie AGB behandelt und unterliegen damit einer Inhaltskontrolle. Das bedeutet, dass man nicht vereinbaren darf, was man möchte, da der Verbraucher gesetzlich geschützt wird. Daher sind die beliebten Stornoklauseln, wenn der Patient unentschuldigt fernbleibt, die meist verwendeten aber am seltensten durchgesetzten Klauseln. Das gleiche gilt für Haftungsausschlüsse, die als solches immer wieder in AGB erscheinen, aber oft nicht zwingend wirksam sind.
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